Beratung nach §37 (3) SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen müssen in regelmäßigen Abständen ihrer Pflegekasse eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit nachweisen. Bei der Pflegestufe I und II ist dies einmal im Halbjahr, bei der Pflegestufe III einmal im Quartal erforderlich (§37 (3) SGB XI).
Die Beratung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Die Kosten des Beratungsgesprächs werden von den Pflegekassen übernommen.
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Unser Büro ist rund um die Uhr für Sie erreichbar!
Kunden-Hotline: 0228 298413 0
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Kompetente, ganzheitliche Beratung pflegender Angehöriger und Pflegebedürftiger
In Abstimmung mit Ihnen, Ihren Angehörigen sowie bei Bedarf auch mit dem behandelnden Arzt stellen wir ein individuelles Betreuungspaket zusammen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. So genießen Sie optimale pflegerische Betreuung und Versorgung.
Die Beratung umfasst u.a.
• Beratung zur Pflegeversicherung u.a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, zusätzlichen Betreuungsleistungen, Verhinderungspflege,
• Hilfestellung und Unterstützung bei Anträgen und Behördengängen
• Beratung und Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
• Tipps zur Wohnraumanpassung
Am liebsten kommen wir zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, um so die Versorgungssituation vor Ort beurteilen zu können – und das kostenlos und unverbindlich.
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